19. März 2026

Neues Format für Europäische Technische Bewertungen (ETA)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/387 legt die Europäische Kommission erstmals ein verbindliches Format für Europäische Technische Bewertungen (ETA) nach der Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 fest. Die Verordnung gilt seit März 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Wesentliche Änderungen:

1. Struktur
Die ETA gliedert sich künftig in einen allgemeinen Teil (Identifikation, Hersteller, Bewertungsstelle) und einen spezifischen Teil (technische Beschreibung, Verwendungszwecke, Leistungsbewertung). Das schafft Vergleichbarkeit, z. B. bei Holzbausystemen, erhöht jedoch den Dokumentationsaufwand.

2. Digitale Pflichten
ETAs müssen künftig maschinenlesbar, mit Permalink und digitaler Signatur bereitgestellt werden. Das fördert die BIM-Integration, erfordert aber Investitionen in IT und Datenmanagement.

3. Umweltmerkmale integriert
Im spezifischen Teil sind Umweltleistungen in SI-Einheiten und unter Angabe der Bewertungsmethoden auszuweisen.
Holzprodukthersteller können so ihre Nachhaltigkeitsvorteile klar darstellen.

4. Schutz vertraulicher Informationen
Hersteller können sensible technische Informationen als vertraulich kennzeichnen. Diese werden separat geführt und nicht veröffentlicht.

Das neue ETA-Format steht exemplarisch für die Entwicklung der europäischen Bauproduktregulierung: mehr Struktur, mehr Digitalisierung, mehr Umweltbezug – aber auch mehr formale Anforderungen.