16. Juli 2026

Muster-Holzbau-Richtlinie: Neue Erläuterung schafft Klarheit für die Praxis

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat eine offizielle Erläuterung zur Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung September 2024) veröffentlicht. Sie beantwortet zentrale Anwendungsfragen zum Brandschutz im Holzbau und erleichtert die Nachweisführung für alle, die nach der Richtlinie planen und bauen.

Was die Erläuterung bringt

Die Erläuterung ändert nichts an den Anforderungen der Richtlinie, macht die Anwendung aber deutlich praktikabler. Im Mittelpunkt stehen:

  • Anwendungsbereich und Nachweisführung: wann welche Nachweise erforderlich sind, einschließlich grafischer Übersichten
  • Konstruktive Details: Feuerwiderstand, Brandschutzbekleidungen, Bauteilanschlüsse und Fugen
  • Materialien und Installationen: Dämmstoffe, technische Installationen, sichtbare Holzoberflächen und hinterlüftete Holzfassaden

Hintergrund: Einfacheres Bauen mit Holz

Die neue Muster-Holzbau-Richtlinie wurde im Mai 2025 veröffentlicht. Sie schafft einen einheitlichen technischen Rahmen für den Brandschutz von Holzbauten und erweitert ihren Anwendungsbereich auf bestimmte Sonderbauten. Geregelt werden Holztafel- und Massivholzbauweisen, insbesondere für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5. Gleichzeitig entfallen in den geregelten Bauarten vielfach Bauartgenehmigungen. Das vereinfacht Planung und Genehmigung erheblich.