27. März 2026

EU legt Leistungsklassen für Feuerbeständigkeit von Bauprodukten fest

Die Europäische Kommission konkretisiert die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 und führt einheitliche Leistungsklassen für die Feuerbeständigkeit ein. Ziel ist eine harmonisierte Bewertung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt.

Mit der delegierten Verordnung vom 16. März 2026 werden erstmals europaweit einheitliche Klassen für das wesentliche Merkmal „Feuerbeständigkeit“ definiert. Das System knüpft an bestehende Regelungen an und beschreibt die Widerstandsdauer von Bauteilen gegenüber Feuer in Minuten, etwa in Klassen wie R, REI 30, 60 oder 90. Dabei wird nach Funktionen wie Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung differenziert.

Neu ist die Trennung von Klassifizierung und Prüfmethoden: Während die Klassen im Rechtsakt festgelegt sind, werden Prüfverfahren künftig in harmonisierten technischen Spezifikationen geregelt. Dies ermöglicht eine flexiblere Weiterentwicklung.